Krankenkasse und Kosten
Ich verfüge über eine kantonale Praxisbewilligung und bin Mitglied im EMR anerkannt bei allen* Krankenkassen. Erkundigen sie sich aber sicherheitshalber vorgängig direkt bei ihrer Krankenkasse. Rückerstattung durch die Krankenkassen erfolgt meist zu 50-90%, entsprechend Ihrem Vertrag mit Ihrer Krankenkasse, wenn Sie über eine Zusatzversicherung für Komplementärversicherung verfügen. *Leistungen von mir werden leider von der CSS und den angeschlossenen Krankenkassen wie Arcosana, INTRAS und Sanagate AG ab 2021 nicht mehr vergütet.
Ausnahme bioident. Hormontherapie: In der Zusatzversicherung für Komplementärmedizin ist keine Vergütung für bioidentischen Hormontherapie vorgesehen. Diese Dienstleistung muss selber bezahlt werden (nach Zeitaufwand). Die Hormonpräparate (Magistralrezeptur) können aber über die Grundversicherung KVG abgerechnet werden, hierfür ist ein ärztliches Rezept von Ihrem Hausarzt*in oder Gynäkolog*in erforderlich. Wichtig: CSS, Concordia und Sanitas lehnen die Kostenübernahme von Magistralrezepturen für bioident. Hormontherapien neuerdings ab, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind diese zu übernehmen. Alle anderen KK bezahlen diese Hormonpräparate anstandslos. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer KK.
Tarif: 168.-/Std. für alle Dienstleistungen unabhängig von der Therapiemethode. Nach Tarif590 wird nach Zeitaufwand in 5 Minuten-Schritten verrechnet. (14.- pro 5 Min. ergibt eine Stundenansatz von 168.-). Auch Beratungen am Telefon und über digitale Medien werden nach Aufwand mit diesem Tarif verrechnet. Verpasste Termine werden nach der reservierten Zeit verrechnet. Selbstzahler ohne Komplementär-Zusatzversicherung erhalten 10% Ermässigung.
Sie ersparen sich die Verrechnung der reservierten Zeit, wenn sie sich bis am Mittag des Vortages abmelden.